Zweck der Stiftung ist es, die Integration hilfsbedürftiger Menschen im Sinne von§ 53 AO zu fördern.
Der Zweck der Satzung wird im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten verwirklicht, indem die Stiftung bestehende steuerbegünstigte soziale Einrichtungen fördert, sei es finanziell, sei es insbesondere durch Beratung, Erfahrungsaustausch, Erarbeitung von Konzepten, Zusammenarbeit sowie durch Beratung und Fortbildung der Mitarbeiter*innen, die die Stiftung auch selbst organisieren kann.
Des weiteren stellt sie den genannten Einrichtungen oder hilfsbedürftigen Menschen im Sinne von §53 AO zur Integration dieser Menschen geeigneten Wohnraum zur Verfügung.
Sie kann ferner steuerbegünstigte soziale Einrichtungen, die dem Stiftungszweck dienen, gründen, sich an ihnen beteiligen und betreiben.
Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke imSinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand unter Beteiligung des Beirates.
Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Jede Spende wird von uns als Direkthilfe verwendet. Sie kommt zeitnah Einzelnen oder Projekten zugute.
Spenden erhöhen nicht das Stiftungsvermögen, sind aber ein guter Weg zur schnellen und effektiven Hilfe.
Eine Zustiftung ist in Form von Geld oder anderen Werten, z. B. Grundstücken und Immobilien, möglich.
Zustiftungen erhöhen das Stiftungsvermögen und erweitern somit nachhaltig unsere Fördermöglichkeiten.